Woran wird gemessen, ob ich noch vertrauenswürdig bin?
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Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (70 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorzeitige Auflösung nach § 45 Abs 2 Z 2 Vertragsbedienstetenordnung 1995.OGH 9 ObA 67/23b, 27.09.2023
- Hier: Herabwürdigende und herabsetzende Äußerungen.OGH 9 ObA 109/20z, 17.12.2020
- Hier: Verstoß gegen (über § 7 AngG hinaus vereinbarte) Konkurrenzklausel.OGH 9 ObA 37/13a, 24.07.2013
- Hier: Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit nach § 133 Abs 2 Z 2 Stmk L-DBR.OGH 9 ObA 133/07k, 10.04.2008
- Maßgebend sind die besonderen Umstände des Einzelfalles.OGH 9 ObA 228/02y, 04.12.2002
Alle 18 Ergänzungen anzeigen
- Reinigungskraft in onkologischer Krankenhausstation fungiert als Botin für von früheren Patienten für eine stationäre Patientin besorgtes "Wundermittel" - kein Entlassungsgrund.OGH 8 ObA 209/01w, 21.02.2002
- Hier: Private Gründe zwischen Ehegatten - Verneint.OGH 8 ObA 295/97h, 29.01.1998
- Hier: Die bewusste Täuschung des Dienstgebers über die Tatsache der zu Lasten des Dienstgebers gehenden Auszahlung einer Käuferprovision an die Klägerin.OGH 8 ObA 195/97b, 13.11.1997
- Hier: Der Dienstnehmer installierte weisungswidrig private Programme auf der Computer-Anlage des Dienstgebers und verwendete diese mehrfach zu privaten Zwecken.OGH 9 ObA 315/97g, 05.11.1997
- Hier: Die aktive konkurrierende Tätigkeit eines Angestellten im Zusammenhang mit seiner gesellschaftlichen Beteiligung als kollektivvertretungsbefugter Geschäftsführer in einem Unternehmen, dessen Produktpalette im wesentlichen der des Arbeitgebers entsprach, musste durchaus objektiv die gerechtfertigte Befürchtung erwecken, er werde nicht mehr nur die Interessen seines Arbeitgebers wahren. Auf einen tatsächlichen Umsatzrückgang kommt es nicht an.OGH 9 ObA 2059/96a, 29.05.1996
- Hier: Der Angestellte setzte Werbemaßnahmen in einem teilweise mit seinem Arbeitgeber konkurrierenden Bereich zu - für die beteiligten Kreise aber nicht erkennbar - Übungszwecken (Verkaufsleiter einer Fluggesellschaft).OGH 8 ObA 212/95, 09.02.1995
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 295/88, 30.11.1988
- Hier: Alkoholisierter KrankenkassenkontrollorOGH 9 ObA 295/88, 30.11.1988
- Sofern es sich um ein Verhalten handelt, das mit dem Arbeitsverhältnis in keinem unmittelbaren Zusammenhang steht, muss es so beschaffen sein, dass es das dienstliche oder geschäftliche Vertrauen des Arbeitgebers nachteilig zu beeinflussen vermag.OGH 4 Ob 128/84, 13.11.1984
- Wahrheitswidrige Darstellung von Vorkommnissen in der Privatsphäre (Alkoholisierung, Führerscheinentzug usw).OGH 4 Ob 33/80, 25.03.1980
- Aprilscherz durch übertriebene Schadensmeldung durch leitenden Versicherungsangestellten.OGH 4 Ob 51/76, 15.06.1976
- Wesentlich ist vielmehr, dass die Interessen des Dienstnehmers so schwer verletzt werden, dass diesem eine weitere Zusammenarbeit auch nicht für die Zeit der Kündigungsfrist zugemutet werden kann.OGH 4 Ob 37/74, 09.07.1974
- Parteiergreifen im Streit zwischen Dienstgeber und dessen enthobenen Geschäftsführer.OGH 4 Ob 22/74, 07.05.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029733 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 70.
- OGH 9 ObA 67/23b, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 58/23d, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 77/22i, 25.01.2023, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 44/22m, 30.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 63/21d, 14.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 116/20d, 17.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 109/20z, 17.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 107/20y, 23.11.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 99/18a, 27.09.2018, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 18/18g, 29.05.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei einer Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit ist das Gesamtbild Ihres Verhaltens maßgeblich. Die einzelnen Vorfälle dürfen nicht jeder für sich betrachtet und damit auseinandergenommen werden.
Eine Entlassung wegen Vertrauensverlust setzt nicht voraus, dass Ihr Verhalten unmittelbar mit der Arbeit zu tun hat. Auch Handlungen außerhalb des Dienstes können dazu führen, dass Sie des Vertrauens Ihres Arbeitgebers unwürdig erscheinen.