Darf mich eine Konkurrenzklausel in einen anderen Beruf zwingen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 25.06.2019 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der zulässige Umfang der Beschränkung der Erwerbsfreiheit hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab.OGH 8 ObA 5/07d, 22.02.2007
- Darauf, ob sich der neue Dienstgeber verpflichtet hat, den Dienstnehmer im Falle einer Inanspruchnahme schadlos und klaglos zu halten, kommt es nicht an. (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 50/92, 13.05.1992
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 110/90, 25.04.1990
- Dies muss umsomehr gelten, wenn die Möglichkeiten zu einer beruflichen Veränderung schon auf Grund des höheren Alters des Dienstnehmers mehr als eingeschränkt sind.OGH 9 ObA 50/87, 02.09.1987
- Konkurrenzklausel bei Wechsel Österreich - BRD.OGH 4 Ob 153/85, 10.12.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029956 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 9 ObA 69/19s, 25.06.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Konkurrenzklausel kann im Einzelfall eine sachlich gerechtfertigte Beschränkung Ihrer Freizügigkeit sein. Voraussetzung ist, dass sie verhältnismäßig ist, zwingenden Gründen des Allgemeininteresses dient und Inländer wie Ausländer gleich trifft. Ob das zutrifft, muss das Gericht am Maßstab des Unionsrechts prüfen.
Eine Vereinbarung, mit der Sie echte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim halten müssen, ist keine Konkurrenzklausel. Für sie gelten daher auch nicht deren zeitliche Grenzen. Sie schützt nicht nur vor der Weitergabe an andere, sondern auch davor, dass Sie die Geheimnisse selbst als Mitbewerber nutzen.