Darf mich eine Vertragsklausel am Wechsel ins Ausland hindern?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112404 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 105/19k, 17.12.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Sie dürfen durch die Beschränkung nicht gezwungen werden, Ihre Kenntnisse und Berufserfahrung brachliegen zu lassen, einen erlernten Spezialberuf aufzugeben und in eine berufsfremde Sparte mit geringerem Einkommen zu wechseln. Das gilt umso mehr, wenn ein beruflicher Wechsel wegen Ihres Alters ohnehin schwerfällt.
Eine Konkurrenzklausel wird nach den allgemeinen Regeln für Verträge ausgelegt. Zahlt Ihnen der Arbeitgeber für die Zeit danach nichts, liegt grundsätzlich ein unentgeltliches Geschäft vor. Dann ist die für Sie günstigere Auslegung zu wählen, unabhängig davon, wer die unklare Formulierung gewählt hat.