Zum Inhalt springen

Darf ich meine folgsamen Hunde im Wald frei laufen lassen?

günstig für Tierhalter betrifft Hundehalter, Spaziergänger, Geschädigte
Gehen Sie mit anderen auf einem einsamen Waldweg spazieren, damit die Hunde Auslauf haben, ist keine besondere Verwahrung nötig. Das gilt, wenn die Hunde nicht bösartig und folgsam sind. Stoßen sie beim Herumtollen unvorhersehbar jemanden um, liegt darin keine Vernachlässigung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Ist es Zweck eines gemeinsamen Spazierganges auf einem einsamen Waldweg, dem mitgeführten Hunden einen Auslauf zu gewähren, dann besteht keine Veranlassung, für eine besondere Verwahrung der nicht bösartigen und folgsamen Hunde zu sorgen (hier: unvorhersehbares Niederstoßen einer Teilnehmerin durch die herumtollenden, einander jagenden Hunde).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030287 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Freilaufender Hund auf der Straße
Schadenersatz · Leinenpflicht und Aufsicht über den Hund
Schadenersatz · Leinenpflicht und Haftung des Hundehalters
Schadenersatz · Haftung des Hundehalters für Schäden
Schadenersatz · Freilaufender Hund in ländlicher Umgebung