Zum Inhalt springen

Darf mein Hund am Land immer frei herumlaufen?

günstig für Geschädigter betrifft Hundehalter, Nachbarn, Spaziergänger, Landwirte
Wie ein Tier verwahrt oder beaufsichtigt werden muss, richtet sich immer nach den Umständen des einzelnen Falles. Es trifft daher nicht zu, dass ein Hund in ländlicher Umgebung stets frei herumlaufen darf.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Wie ein Tier zu verwahren oder zu beaufsichtigen ist, richtet sich immer nach den Umständen des Einzelfalls. Es trifft daher nicht zu, dass ein Hund in ländlicher Umgebung stets frei herumlaufen darf.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030567 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 31.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Zufallsschaden trägt der Betroffene

Den Schaden trägt derjenige, bei dem er eingetreten ist. Entsteht er durch bloßen Zufall, können Sie ihn also niemand anderem anlasten.

günstig für Schädiger Beweislast für den Schaden

Wenn Sie Ersatz für einen Schaden verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, bekommen Sie kein Geld.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Leinenpflicht und Aufsicht über den Hund
Schadenersatz · Freilaufender Hund auf der Straße
Schadenersatz · Tierverwahrung nahe einer Straße
Schadenersatz · Freilaufende Hunde beim Spaziergang
Schadenersatz · Leinenpflicht und Haftung des Hundehalters