Darf mein Hund auf der Straße frei laufen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 20.07.2016 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Freilaufender Hund springt einen anderen Hund an, der von der Klägerin an der Leine geführt wird und diese umreißt. Haftung bejaht.OGH 4 Ob 206/16x, 25.10.2016
- Diese Verletzung der Verwahrungs- bzw Beaufsichtigungspflicht ist keineswegs zu vernachlässigen, weil das Freilaufen eines Hundes auf der Straße eine erhebliche Unfallgefahr für den Fahrzeugverkehr darstellt.OGH 2 Ob 196/12f, 21.02.2013
- Hier: Der Tierhalter hat die objektiv gebotene Sorgfalt dadurch verletzt, dass er seinen Hund nicht (durch Anleinen oder Zurückrufen) daran gehindert hat, von der rechten Fahrbahnseite zur Fahrbahnmitte zu gehen.OGH 2 Ob 196/12f, 21.02.2013
- Wegen der Unberechenbarkeit der Tiere darf ihnen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht die volle Bewegungsfreiheit gewährt werden, weil die Gefahr besteht, dass sie durch instinktive Bewegungen Menschen angehen und dabei zu Sturz bringen. Hier: Der Hund der Beklagten war ein noch junger, relativ großer (30 kg schwerer) Hund mit den Eigenschaften lebhaft, verspielt und ungestüm. Schon daraus ergibt sich eine das Normalmaß übersteigende Sorgfaltspflicht.OGH 6 Ob 227/05h, 03.11.2005
- Hund läuft in Lastkraftwagen.OGH 2 Ob 45/80, 06.05.1980
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Hund beißt auf einer zu mehreren Gehöften führenden Straßen ein mit ihm vertrautes Nachbarkind - keine Verletzung der Verwahrungspflicht.OGH 6 Ob 782/79, 06.02.1980
- Der größeren oder geringeren Verkehrsdichte ist keine Bedeutung beizumessen.OGH 2 Ob 121/76, 11.06.1976
- Mangelhaft verwahrter Schäferhund verletzt Kind am Nachbargrund.OGH 1 Ob 244/70, 29.10.1970
- Sinngemäß das Gleiche gilt aber auch dann, wenn die Örtlichkeit, in der sich das Tier frei ergehen kann, nicht eine Straße, sondern irgendein anderes Gelände ist, solange dort ein Kommen und Gehen vieler Menschen herrscht (Hier KZ Mauthausen).OGH 7 Ob 233/69, 21.01.1970
- Die Möglichkeit eines Erschreckens zufolge Bewegungen, Lärm etc des Straßenverkehrs und eines dadurch veranlaßten Angriffes kann in keinem Fall ausgeschlossen werden (hier: Fußgeherin).OGH 6 Ob 285/69, 26.11.1969
- Hier: Freies Herumtreiben von Schäferhund.OGH 8 Ob 192/69, 30.09.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030079 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 25.
- OGH 6 Ob 142/16z, 20.07.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Dass Sie gegen eine Schutzvorschrift wie die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, macht Ihr Verhalten für sich allein noch nicht grob fahrlässig. Der Verstoß muss objektiv besonders schwer wiegen und Ihnen auch persönlich schwerstens vorwerfbar sein.
Wer ab dem Jahr 2023 ohne Fahrradhelm mit dem E-Bike fährt, handelt sorglos in eigenen Angelegenheiten. Das kann bei einem Unfall dazu führen, dass Ihr Ersatz gekürzt wird.