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Darf mein Hund auf der Straße frei laufen?

günstig für Geschädigter betrifft Hundehalter, Fußgänger, Autofahrer, Geschädigte
Nein. Lassen Sie Ihren Hund ohne Maulkorb und ohne Kontrolle auf der Straße frei umherlaufen, vernachlässigen Sie die Verwahrungspflicht, und dabei ist gleichgültig, ob der Hund bösartig ist. Dasselbe gilt an anderen Orten, an denen viele Menschen unterwegs sind.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 20.07.2016 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Grundsätzlich bedeutet das freie Umherlaufenlassen eines Hundes auf der Straße ohne Maulkorb und ohne dass der Hund von einem Tierhalter oder von einer von diesem beauftragten Person unter Kontrolle gehalten wird, eine Vernachlässigung der Verwahrungspflicht, wobei es gleichgültig ist, ob der Hund geradezu bösartig ist oder nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030079 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 25.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Grobe Fahrlässigkeit bei Schutzgesetzverstoß

Nein. Dass Sie gegen eine Schutzvorschrift wie die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, macht Ihr Verhalten für sich allein noch nicht grob fahrlässig. Der Verstoß muss objektiv besonders schwer wiegen und Ihnen auch persönlich schwerstens vorwerfbar sein.

günstig für Schädiger Helm beim E-Bike-Fahren

Wer ab dem Jahr 2023 ohne Fahrradhelm mit dem E-Bike fährt, handelt sorglos in eigenen Angelegenheiten. Das kann bei einem Unfall dazu führen, dass Ihr Ersatz gekürzt wird.

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