Welcher Zeitpunkt zählt für die Höhe meines Schadens?
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 11.07.2016 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dieser Grundsatz kann bei der Differenzrechnung nicht uneingeschränkt herangezogen werden: Da alle Auswirkungen im Vermögen des Geschädigten festzustellen sind, darf die Berechnung nicht bloß auf den Zeitpunkt der Schädigung abstellen, sondern muss die tatsächliche Entwicklung des gesamten Vermögens nach dem schädigenden Ereignis und die vermutliche künftige Entwicklung ohne dieses in die Betrachtung einbeziehen.OGH 8 Ob 123/05d, 23.02.2006
- Das Risiko der Geldentwertung kann nicht ohne rechtliche Grundlage dem Schuldner aufgebürdet werden. (hier: Immissionsschaden).OGH 3 Ob 591/87, 14.12.1988
- § 18 Abs 1 BStG 1971.OGH 3 Ob 509/76, 06.07.1976
- Bedachtnahme auf Inflation bei Entschädigung nach EisbEG.OGH 1 Ob 621/76, 02.06.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030102 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 5 Ob 65/16v, 11.07.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Beim Schadenersatz wird wirtschaftlich gerechnet. Wenn zerstörte Teile den Gesamtwert eines Hauses nicht wesentlich beeinflussen, bekommen Sie nur deren Zeitwert nach der bisherigen Lebensdauer ersetzt, nicht die vollen Reparaturkosten.
Grundsätzlich nein. Der zu ersetzende Sachschaden findet seine Grenze im Zeitwert der beschädigten Sache. Eine mäßige, wirtschaftlich vertretbare Überschreitung durch die Reparatur schadet aber nicht; wird tatsächlich repariert, sind die Kosten auch dann zu ersetzen, wenn sie den Wiederbeschaffungswert geringfügig übersteigen.