Wann gilt es als Reizen eines Tieres?
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 30.04.2020 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- StierOGH 1 Ob 573/76, 14.04.1976
- Verschulden erforderlich, welches bei noch nicht voll handlungsfähigen Personen nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 1308 ff ABGB zu beurteilen ist.OGH 4 Ob 619/75, 18.11.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030212 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 5 Ob 168/19w, 30.04.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Provokation führt dann zu einem Mitverschulden, wenn sie geeignet ist, den anderen in einen Gemütszustand zu versetzen, in dem damit zu rechnen ist, dass er sich zu Tätlichkeiten hinreißen lässt.
Haben Sie die Person, die Sie verletzt hat, zuvor provoziert, trifft Sie stets ein Mitverschulden. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.