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Wann gilt es als Reizen eines Tieres?

günstig für Geschädigter betrifft Tierhalter, Hundehalter, Geschädigte, Spaziergänger
Von Reizen spricht man nur, wenn jemand den Angriff des Tieres durch sein eigenes Verhalten geradezu herausfordert, also aus Mutwillen, Willkür oder ohne sachlichen Grund. Sich bloß in der Nähe des Tieres aufzuhalten genügt dafür nicht. Bei Kindern und noch nicht voll verantwortlichen Personen wird zusätzlich geprüft, ob ihnen überhaupt ein Verschulden vorzuwerfen ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 30.04.2020 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Von einem "Reizen" des Tieres kann nur dort die Rede sein, wo ein Mensch aus Mutwillen, Willkür oder sonstiger sachlich unberechtigter Einstellung den Angriff des Tieres durch sein eigenes Verhalten geradezu herausfordert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030212 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Provokation als Mitverschulden

Eine Provokation führt dann zu einem Mitverschulden, wenn sie geeignet ist, den anderen in einen Gemütszustand zu versetzen, in dem damit zu rechnen ist, dass er sich zu Tätlichkeiten hinreißen lässt.

günstig für Schädiger Mitverschulden nach Provokation

Haben Sie die Person, die Sie verletzt hat, zuvor provoziert, trifft Sie stets ein Mitverschulden. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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