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Hafte ich, wenn mein Tier für sein Verhalten bekannt ist?

günstig für Geschädigter betrifft Tierhalter, Hundehalter, Pferdehalter, Geschädigte
Ja. Kennen Sie gefährliche Eigenschaften Ihres Tieres wie Nervosität, unberechenbares Verhalten oder Unfolgsamkeit, oder hätten Sie sie bei gehöriger Aufmerksamkeit kennen müssen, müssen Sie die dafür nötigen und vernünftigerweise zu erwartenden Vorkehrungen treffen. Unterlassen Sie das, haften Sie für den Schaden. Auch dass ein junger, großer Hund im Übermut jemanden umstößt und dieser stürzt, liegt nicht außerhalb der Lebenserfahrung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.10.2023 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Sind dem Tierhalter Eigenschaften eines Tieres bekannt oder hätten sie ihm bei gehöriger Aufmerksamkeit bekannt sein müssen, die zu einer Gefahrenquelle werden können, wie etwa nervöse Reaktionen (Ausschlagen eines sonst gutmütigen Pferdes), unberechenbares Verhalten, Unfolgsamkeit und dergleichen wird er auch für die Unterlassung der in Anbetracht dieser besonderen Eigenschaften erforderlichen und nach der Verkehrsauffassung vernünftigerweise zu erwartenden Vorkehrungen einzustehen haben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030472 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Handeln auf eigene Gefahr

Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.

günstig für Schädiger Unkenntnis von Vorschriften und Verschulden

Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.

Verwandte Fragen

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