Hafte ich, wenn mein Tier für sein Verhalten bekannt ist?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.10.2023 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Möglichkeit, dass ein junger, relativ großer und schwerer, noch nicht abgerichteter Hund jemandem in spielerischem Übermut einen Stoß versetzt, liegt ebensowenig außerhalb der Lebenserfahrung wie die Gefahr, dass diese Person dadurch das Gleichgewicht verliert, zu Sturz kommt und sich verletzt.OGH 8 Ob 6/15p, 23.01.2015
- Hier: Rund 9 Monate junger, 20 bis 25 kg schwerer und nur lose angeleinter Hund auf einem Hundeabrichteplatz (Junghundekurs).OGH 8 Ob 6/15p, 23.01.2015
- Hier: „Hyperaktiver“ etwa 23 kg schwerer Hund (Malinois), der bekanntermaßen bereits einen Skateboardfahrer „gezwickt“ hatte.OGH 2 Ob 66/14s, 12.06.2014
- Hier: Rotwildattacke (Zwölfender) zufolge „Futterdressur“ trotz Fütterungsverbots in einem Tierpark.OGH 5 Ob 224/11v, 13.12.2011
- Hier: LanghaardackelOGH 8 Ob 521/90, 25.01.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030472 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 2 Ob 197/23v, 25.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 168/19w, 30.04.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.
Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.