Ist eine Neupflanzung schon der Ersatz für zerstörten Wald?
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Naturalrestitution durch Zuspruch der Kosten für eine Ersatzpflanzung für drei widerrechtlich gefällte Bäume.OGH 4 Ob 115/24a, 11.04.2025
- Neupflanzung einer HeckeOGH 3 Ob 565/88, 14.12.1988
- Wenn sich der durch die widerrechtliche und schuldhafte Fällung von Hollunderbäumen Geschädigte mit der Pflanzung junger Hollunderbäume als Ersatz zufriedengibt, obwohl diese in den ersten Jahren keinen entsprechenden Ertrag erwarten lassen, ist der Naturalersatz nicht untunlich.OGH 7 Ob 79/69, 28.05.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030380 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 4 Ob 115/24a, 11.04.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie sollen durch den Ersatz weder schlechter noch besser dastehen als vor dem Schaden. Muss eine zerstörte Sache neu angeschafft werden, haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass der frühere Zustand wiederhergestellt wird. Wird dabei nebenbei ein besserer Zustand erreicht, der Ihnen einen in Geld messbaren Vorteil bringt, müssen Sie dieses Mehr abgelten.
Wird durch eine notwendige Reparatur nicht nur der frühere Zustand hergestellt, sondern das Haus zugleich verbessert, weil dieselbe Arbeit ohnehin später angefallen wäre, bekommen Sie nicht die vollen Reparaturkosten. Ersetzt wird nur der Unterschied zwischen dem Wert, den das Haus auch ohne den Schaden gehabt hätte, und dem Wert nach dem Schaden.