Muss der Schädiger den ursprünglichen Zustand wiederherstellen?
betrifft Geschädigte, Schädiger, Konsumenten
Schadenersatz wird in erster Linie durch Wiederherstellung geleistet, nicht durch Geld. Es genügt dabei, wenn im Wesentlichen die gleiche Lage wie vorher hergestellt wird.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 23.02.2026 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Der Schadenersatzanspruch geht primär auf Naturalersatz. Dem Wiederherstellungsbefehl ist Genüge getan, wenn eine im wesentlichen gleiche Lage (Ersatzlage) hergestellt wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Geschädigte hat auch Anspruch auf den Ersatz fiktiver Wiederherstellungskosten, soweit sie objektiv notwendig und angemessen sind. Nur dann, wenn bereits fest steht, dass eine Wiederherstellung nicht unternommen wird, ist ein über die objektive Wertminderung hinausgehendes Begehren abzuweisen.OGH 8 Ob 43/17g, 30.05.2017
- Der Geschädigte ist demnach primär so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis gestellt wäre.OGH 1 Ob 103/08s, 21.10.2008
- Neben den regelmäßigen Aufwendungen des Verletzten können auch einmalige Kosten zu ersetzen sein, sofern durch diesen Aufwand der erhöhte Bedarf für die Zukunft - zumindest für einen gewissen Zeitraum - in ausreichendem Maße befriedigt werden kann.OGH 2 Ob 104/05s, 01.09.2005
- Würde durch die Wiederherstellung eine Werterhöhung eintreten, wäre deshalb die Naturalherstellung abzulehnen.OGH 5 Ob 65/88, 20.06.1989
- Dies gilt auch bei nur leichter Fahrlässigkeit des Schädigers.OGH 8 Ob 220/83, 15.12.1983
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- Naturalersatz ist grundsätzlich durch den Beschädiger zu leisten.OGH 2 Ob 528/79, 26.06.1979
- Nur, wenn der Naturalersatz unmöglich oder untunlich ist, muss der Schätzwert vergütet werden.OGH 1 Ob 1/78, 25.01.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030228 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 24.
- OGH 3 Ob 158/25v, 23.02.2026, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 115/24a, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 177/23g, 21.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 2/23a, 25.04.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 146/19b, 28.01.2020, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 2/19m, 25.07.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 43/17g, 30.05.2017, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 176/16z, 24.10.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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