Bekomme ich meine eigene Arbeitszeit ersetzt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Einem Kläger, der als Rechtsanwalt in eigener Sache eingeschritten ist, kann ein Aufwandersatz nach den Tarifansätzen der AHK und des RATG zugebilligt werden, weil der allgemeine Grundsatz greift, dass der Geschädigte, der den Schaden selbst behebt, seinen zur Schadensbehebung getätigten (tatsächlichen) Aufwand an Zeit und Geld verlangen kann.OGH 1 Ob 186/24w, 25.02.2025
- Gilt auch für Aufwand zur Schadensminderung.OGH 4 Ob 82/22w, 24.05.2022
- Der Geschädigte, der den Schaden selbst behebt, kann seinen zur Schadensbehebung getätigten (tatsächlichen) Aufwand an Zeit und Geld verlangen. Dieser Grundsatz des Schadenersatzrechts gilt auch im Bereich verschuldensunabhängiger Ausgleichsansprüche.OGH 6 Ob 70/05w, 25.08.2005
- Auch der Aufwand für das Verschieben und Abdecken von Möbeln und Teppichen ist dem Mieter gemäß § 8 Abs 3 MRG zu ersetzen.OGH 5 Ob 96/98y, 23.06.1998
- Hier: Beiziehung eines Reinigungsunternehmens.OGH 5 Ob 96/98y, 23.06.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037895 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 1 Ob 186/24w, 25.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 82/22w, 24.05.2022
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1323
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 8 · Umfang des Benützungsrechts
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur wenn Sie die Arbeiten beruflich oder gewerblich ausführen. Haben Sie als Mieter die Arbeiten sonst selbst verrichtet, steht Ihnen für Ihre Mühe keine Entlohnung zu.
Bei der Entschädigung für Eingriffe in Ihr Mietrecht geht es nur darum, dass Ihre eigenen Nachteile ausgeglichen werden. Wem die Arbeiten nützen und wer daran verdient, spielt dafür keine Rolle. Sie können also keinen Anteil an fremden Vorteilen verlangen.