Zum Inhalt springen

Bekomme ich meine eigene Arbeitszeit ersetzt?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Geschädigte
Wer einen Schaden selbst behebt, kann den dafür aufgewendeten Einsatz an Zeit und Geld ersetzt verlangen. Diese Regel gilt auch dort, wo für den Ausgleich kein Verschulden nötig ist. Auch Eigenleistungen eines Mieters, etwa selbst durchgeführte Reinigungs- und Räumarbeiten, sind daher abzugelten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

§ 1323 ABGB wird auch im Bereich verschuldensunabhängiger Ausgleichsansprüche angewendet. Ein Geschädigter, der den Schaden selbst behebt, kann daher seinen zur Schadensbehebung gemachten Aufwand an Zeit und Geld ersetzt verlangen. Grundsätzlich ist daher die Frage, ob im Rahmen des § 8 Abs 3 MRG auch Eigenleistungen des Mieters abzugelten sind, zu bejahen (hier: selbst durchgeführte Reinigungsarbeiten und Räumarbeiten im Zuge von Sanierungshandlungen).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037895 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Entlohnung für Eigenleistungen des Mieters

Nur wenn Sie die Arbeiten beruflich oder gewerblich ausführen. Haben Sie als Mieter die Arbeiten sonst selbst verrichtet, steht Ihnen für Ihre Mühe keine Entlohnung zu.

günstig für Vermieter Höhe der Entschädigung bei Bauarbeiten

Bei der Entschädigung für Eingriffe in Ihr Mietrecht geht es nur darum, dass Ihre eigenen Nachteile ausgeglichen werden. Wem die Arbeiten nützen und wer daran verdient, spielt dafür keine Rolle. Sie können also keinen Anteil an fremden Vorteilen verlangen.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Kostenersatz für Arbeiten des Vermieters
Mietrecht · Ersatz für Aufwendungen auf die Mietwohnung
Mietrecht · Entschädigung für geduldete Arbeiten
Schadenersatz · Ersatz des eigenen Aufwands nach einem Schaden
Mietrecht · Aufwandersatz ohne Interessenwahrung