Bekomme ich Ersatz, wenn meine Beschwerden seelisch bedingt sind?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 24.06.2019 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030821 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 2 Ob 221/18s, 24.06.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Körperliche und seelische Schmerzen werden gemeinsam in einem Betrag abgegolten und nicht getrennt zugesprochen. Ob die seelischen Schmerzen vom Tod eines nahen Angehörigen beim selben Unfall herrühren oder von anderen Unfallursachen, macht dabei keinen Unterschied.
Hatten Sie schon vor dem Unfall eine Anlage zu einer Erkrankung, die denselben Schaden ohnehin bald verursacht hätte, wird das berücksichtigt. Der Schädiger steht dann nur dafür ein, dass die Verletzung die Entwicklung verschlimmert oder beschleunigt hat. Für den Rest muss er nicht aufkommen.