Kann die Rente nachträglich zeitlich begrenzt werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der unselbstständig beschäftigte Geschädigte erhielt von der Erstklägerin eine Versehrtenrente und von der Zweitklägerin eine Invaliditätspension. Ohne den Unfall hätte der Geschädigte eine Korridorpension bezogen.OGH 2 Ob 193/24g, 25.03.2025
- Besondere Tatsachen, die eine längere Rentendauer begründen könnten, müßte der Geschädigte behaupten und beweisen.OGH 8 Ob 151/80, 06.11.1980
- Auf die offenkundige Tatsache der Beendigung der Erwerbstätigkeit nach Erreichung des Pensionsalters ist auch ohne Behauptung oder Einwendung einer Partei Bedacht zu nehmen; ob es aber bei Berücksichtigung des Pensionsalters zur Begrenzung der Rente kommt oder nicht, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab.OGH 2 Ob 75/80, 24.06.1980
- Stellt die Witwe nach einem selbständig Erwerbstätigen ein zeitlich nicht begrenztes begehren nach § 1327 ABGB, so hat sie zu behaupten und zu beweisen, daß ihr Gatte sie überlebt und sich nicht etwa noch zu ihren Lebzeiten zur Ruhe gesetzt hätte.OGH 2 Ob 234/71, 16.12.1971
- Nimmt der Kläger eine unselbständige Erwerbstätigkeit über die Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres hinaus bis an sein Lebensende als Grundlage seines Rentenbegehrens an, dann muß er besondere Tatsachen behaupten und unter Beweis stellen, die eine derartige Annahme rechtfertigen (unter ausführlicher Auseinandersetzung mit der früher gegenteiligen Rechtsprechung).OGH 2 Ob 198/71, 02.12.1971
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Abstrakte Rente.OGH 2 Ob 112/68, 24.05.1968
- Keine zeitliche Begrenzung im Feststellungsausspruch betreffend die Ersatzpflicht für künftigen Schaden.OGH 2 Ob 271/64, 29.10.1964
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030870 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 31.
- OGH 2 Ob 193/24g, 25.03.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
- ABGB § 1327
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Auch wenn Ihnen ein Gericht rechtskräftig eine Rente für entgangenes Einkommen zugesprochen hat, kann später geklagt werden, dass diese Rente wegen geänderter Verhältnisse erloschen ist. Die frühere Entscheidung steht einer solchen Anpassung nicht entgegen.
Nein. Eine Rente ohne tatsächlichen Verdienstausfall soll Sie für die Zukunft absichern. Für einen bereits vergangenen Zeitraum, in dem feststeht, dass Ihnen nichts entgangen ist, gibt es sie nicht. Maßgeblich ist der Schluss der Verhandlung in erster Instanz; ein vorübergehender Ausfall davor schadet nicht.