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Kann die Rente nachträglich zeitlich begrenzt werden?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Versicherungen, Hinterbliebene
Soll eine zugesprochene Rente nur bis zu einem bestimmten Lebensalter laufen, muss der Ersatzpflichtige das schon im Verfahren erster Instanz beantragen. Ohne diesen Antrag kommt eine solche Begrenzung nicht in Betracht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Die Begrenzung der Rente auf ein bestimmtes Lebensalter setzt einen diesbezüglichen Antrag des Ersatzpflichtigen im Verfahren erster Instanz voraus (so schon 2 Ob 498/61, 2 Ob139/61, 2 Ob 95/62 = ZVR 1962/303 S 324, 2 Ob 67/63 = ZVR 1963/243 S 242).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030870 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 31.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Rente für entgangenes Einkommen ändern

Ja. Auch wenn Ihnen ein Gericht rechtskräftig eine Rente für entgangenes Einkommen zugesprochen hat, kann später geklagt werden, dass diese Rente wegen geänderter Verhältnisse erloschen ist. Die frühere Entscheidung steht einer solchen Anpassung nicht entgegen.

günstig für Schädiger Rente nur für die Zukunft

Nein. Eine Rente ohne tatsächlichen Verdienstausfall soll Sie für die Zukunft absichern. Für einen bereits vergangenen Zeitraum, in dem feststeht, dass Ihnen nichts entgangen ist, gibt es sie nicht. Maßgeblich ist der Schluss der Verhandlung in erster Instanz; ein vorübergehender Ausfall davor schadet nicht.

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