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Darf die Versicherung meine Rente zeitlich befristen?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Unfallopfer, Versicherer, Sozialversicherungsträger
Nein. Reicht die Versicherungssumme nicht aus, darf Ihre Rente nur der Höhe nach gekürzt werden, nicht aber zeitlich. Auch ein einseitiger Verzicht auf spätere Renten zugunsten ungekürzter Zahlungen für kürzere Zeit ist unzulässig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Rentenansprüche dürfen nur in betraglicher, nicht in zeitlicher Hinsicht gekürzt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080737 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Genannte Normen

AKHB Art3; VersVG §155 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Rente für entgangenes Einkommen ändern

Ja. Auch wenn Ihnen ein Gericht rechtskräftig eine Rente für entgangenes Einkommen zugesprochen hat, kann später geklagt werden, dass diese Rente wegen geänderter Verhältnisse erloschen ist. Die frühere Entscheidung steht einer solchen Anpassung nicht entgegen.

günstig für Schädiger Rente nur für die Zukunft

Nein. Eine Rente ohne tatsächlichen Verdienstausfall soll Sie für die Zukunft absichern. Für einen bereits vergangenen Zeitraum, in dem feststeht, dass Ihnen nichts entgangen ist, gibt es sie nicht. Maßgeblich ist der Schluss der Verhandlung in erster Instanz; ein vorübergehender Ausfall davor schadet nicht.

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