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Kann ich die Begründung für die Rente später nachreichen?

günstig für Schädiger betrifft Kläger, Unfallopfer, Rechtsanwälte, Beklagte
Nein. Die Tatsachen dazu, dass die Rente einen Ausgleich bieten und Ihren Arbeitsplatz absichern soll, müssen Sie bereits in erster Instanz vorbringen. Holen Sie das erst im Rechtsmittel nach, wird es nicht mehr berücksichtigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 19.01.2016 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Bei einem Begehren auf eine abstrakte Rente müssen bereits in erster Instanz Tatsachen bezüglich der Ausgleichsfunktion und Sicherungsfunktion vorgebracht werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030882 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Zweck der Rente ohne Verdienstausfall

Sie soll ausgleichen, dass Sie sich körperlich und seelisch mehr anstrengen müssen als früher, um Ihren Verdienst zu halten. Außerdem soll sie Ihnen erlauben, schon jetzt Rücklagen für den Fall zu bilden, dass Sie den Arbeitsplatz wegen der Verletzung später verlieren. Dazu kommt, dass Sie im Wettbewerb mit anderen künftig benachteiligt sein können.

günstig für Geschädigter Zeitliche Begrenzung einer Schadenersatzrente

Soll eine zugesprochene Rente nur bis zu einem bestimmten Lebensalter laufen, muss der Ersatzpflichtige das schon im Verfahren erster Instanz beantragen. Ohne diesen Antrag kommt eine solche Begrenzung nicht in Betracht.

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