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Bekomme ich Ersatz, wenn sich mein Studium unfallbedingt verzögert?

günstig für Geschädigter betrifft Studierende, Auszubildende, Unfallopfer, Haftpflichtversicherer
Ja. Werden Sie durch die Verletzungsfolgen im Studium behindert und treten deshalb später ins Berufsleben ein, ist Ihnen der dadurch entgangene Verdienst zu ersetzen. Daneben können Sie aber nicht auch noch die Kosten der verlängerten Ausbildung verlangen, wenn diese nur in Ihrem Unterhalt bestehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 25.04.2018 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Ein durch die Verletzungsfolgen im Studium behinderter Student hat Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der durch den verzögerten Eintritt ins Berufsleben entsteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030970 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Nachweis des entgangenen Arbeitsplatzes

Steht nicht sicher oder zumindest überwiegend wahrscheinlich fest, dass Sie ohne den Unfall die vorgesehene Anstellung erhalten hätten und dadurch verdient hätten, fehlt der Zusammenhang zwischen der Verletzung und dem behaupteten Verdienstausfall. Ein Ersatz dafür steht dann nicht zu.

günstig für Schädiger Verunstaltung und entgangener Verdienst

Der Anspruch wegen einer Verunstaltung erfasst nicht, dass Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Verletzungsfolgen gemindert ist. Dafür kommt nur der eigene Anspruch auf Ersatz des entgangenen Verdienstes in Betracht.

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