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Bekomme ich Ersatz, obwohl ich weiter Geld erhalte?

günstig für Geschädigter betrifft Verletzte, Schädiger, Versicherungen, Arbeitnehmer
Die wirtschaftlich eingesetzte Arbeitskraft ist für sich ein Wert. Wird sie ganz oder teilweise, dauernd oder vorübergehend zerstört, muss der Schädiger das ersetzen. Daran ändert sich nichts, wenn Sie die bisherige Gegenleistung weiterhin von jemandem erhalten, der damit nicht den Schädiger entlasten will.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Die wirtschaftlich eingesetzte Arbeitskraft stellt einen selbständigen Wert dar, der bei Vernichtung dieser Arbeitskraft (zeitweise oder dauernd, gänzlich oder teilweise) vom Schädiger zu ersetzen ist, auch wenn der Verletzte die bisher empfangene Gegenleistung weiterhin von jemanden nicht in der Absicht, damit den Schädiger zu entlasten, erhält (hier: Ordensbruder, der für seine Arbeit aus dem Fonds der Ordensmitglieder erhalten wird).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030621 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verdienstentgang eines Gesellschafters

Nur jenen Teil des Gewinnausfalls, der Ihrer Beteiligung an der Gesellschaft entspricht. Für die übrigen Gesellschafter ist ihr eigener Ausfall bloß ein mittelbarer Schaden, den sie nicht ersetzt bekommen. Entgeht Ihnen die Abgeltung für Ihre persönliche Arbeitsleistung, ist das Verdienstentgang.

günstig für Schädiger Kündigung und Verdienstentgang nach einem Unfall

Nein, nicht in vollem Umfang. Lösen Sie Ihr Dienstverhältnis schuldhaft und verdienen deshalb weniger als vor dem Unfall, wird Ihnen das angerechnet. Unzufriedenheit mit Anerkennung oder Arbeitsklima genügt dafür noch nicht; die Grenze ist erst überschritten, wenn Ihre Gesundheit darunter litt oder zu leiden drohte.

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