OGH 2 Ob 14/18z
Worum es ging: Was bekomme ich ersetzt, wenn mein Unfall die Firma Gewinn kostet?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Nur jenen Teil des Gewinnausfalls, der Ihrer Beteiligung an der Gesellschaft entspricht. Für die übrigen Gesellschafter ist ihr eigener Ausfall bloß ein mittelbarer Schaden, den sie nicht ersetzt bekommen. Entgeht Ihnen die Abgeltung für Ihre persönliche Arbeitsleistung, ist das Verdienstentgang.
Ein Vermögensschaden wird als Unterschied in Geld berechnet. Verglichen wird Ihre Vermögenslage nach dem Schaden mit jener Lage, in der Sie ohne das schädigende Ereignis wären.
Es gibt zwei Wege. Der eine vergleicht nur den gemeinen Wert der Sache vor und nach der Beschädigung. Beim Ersatz des vollen Interesses wird dagegen Ihre gesamte Vermögenslage mit und ohne Schadensfall verglichen; dabei zählt der Wert der Sache gerade in Ihrem Vermögen, und auch spätere Ereignisse fließen ein.
Nein. Sie müssen nicht für jedes einzelne Geschäft beweisen, dass Sie es konkret abgeschlossen hätten. Es kann genügen, wenn der Geschäftserfolg vor und nach Ihrer Verletzung verglichen wird.
Als selbständig Erwerbstätiger können Sie entweder den entgangenen Verdienst oder die Kosten für eine Ersatzkraft geltend machen. Auch beides zusammen ist möglich, wenn Sie trotz Ersatzkraft weniger verdient haben, als wenn Sie selbst gearbeitet hätten.
Ja. Es kommt nicht auf den Vergleich der Gewinne vor und nach dem Unfall an, sondern darauf, welcher Ertrag ohne Ihre unfallbedingte Verhinderung erzielt worden wäre. Steigt der Gewinn trotz Ihres Ausfalls, ist der Betrag zu ersetzen, um den er ohne die Behinderung noch höher gewesen wäre.
Setzt sich Ihre Forderung aus vielen Einzelposten zusammen, die über einen längeren Zeitraum entstanden sind und auf demselben Grund beruhen, müssen Sie nicht zu jedem einzelnen Fall gesondert vortragen. Dass die Forderung nicht in einzelne Posten oder Zeiträume aufgegliedert ist, macht Ihr Vorbringen allein noch nicht unschlüssig.
Wenn Sie die rechtliche Beurteilung bekämpfen, prüft das Gericht sie grundsätzlich nach allen Richtungen. Stützt sich die Entscheidung aber auf mehrere voneinander unabhängige Tatsachen und wenden Sie sich nur gegen eine davon, bleiben die anderen unangetastet.
Wer in der Berufung keine Einwände gegen die rechtliche Beurteilung erhoben hat, kann das später nicht nachholen. In der Revision ist eine versäumte Rechtsrüge ausgeschlossen.
Ja. Wurde Ihr Gewinnanteil an einer GmbH durch einen Unfall geringer, sind auch jene Bilanzgewinne heranzuziehen, die vor dem Unfall bereits vorhanden oder erwirtschaftet waren. Dass sie damals noch nicht ausgeschüttet oder noch nicht fällig waren, ändert daran nichts.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, 29.08.2017, 26 Cg 36/16d-20
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 31.10.2017, 11 R 170/17a-24
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
26.02.2019
Geschäftszahl
2Ob14/18z
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Veith als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Musger, die Hofrätin Dr. E. Solé und die Hofräte Dr. Nowotny und Mag. Pertmayr als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** S*****, vertreten durch HASCH & PARTNER Anwaltsgesellschaft mbH in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. C***** W*****, 2. E***** GmbH, *****, und 3. E***** AG, *****, alle vertreten durch Mag. Johannes Kerschbaumer, Rechtsanwalt in Wien, wegen 29.210 EUR sA und Feststellung (Streitwert: 1.000 EUR), über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 31. Oktober 2017, GZ 11 R 170/17a-24, womit das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 29. August 2017, GZ 26 Cg 36/16d-20, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben.
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