Kann das Schmerzengeld später noch einmal bemessen werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 15.10.2024 (82 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Künftige Schmerzen können derzeit nicht prognostiziert werden.OGH 2 Ob 11/21p, 25.03.2021
- Maßgebend ist vielmehr, ob dem Geschädigten objektiv alle für das Entstehen des Anspruchs maßgebenden Tatbestände bekannt gewesen sind.OGH 3 Ob 28/15m, 21.04.2015
- Die Frage der Zulässigkeit einer ergänzenden Schmerzengeldbemessung ist nicht im früheren, sondern - nach den maßgeblichen Kriterien - im Folgeprozess zu beurteilen.OGH 2 Ob 240/10y, 30.08.2011
- War der Klägerin in einem Vorprozess eine verlässliche Abschätzung ihrer künftigen Schmerzen noch nicht möglich, so war sie befugt, in diesem Vorprozess lediglich einen Teilbetrag geltend zu machen, ohne den Anspruch auf weiteres Schmerzengeld zu verwirken.OGH 2 Ob 240/10y, 30.08.2011
- Eine mehrmalige Schmerzengeldbemessung ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn eine Globalbemessung versagt; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn (trotz an sich abgeklärten Verletzungsbilds) Schmerzen in ihren Auswirkungen für den Verletzten zum Zeitpunkt des Schlusses erster Instanz noch gar nicht oder nicht endgültig überschaubar erscheinen.OGH 9 Ob 38/07i, 08.02.2008
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- Eine Teilbemessung des Schmerzengeldes ist zulässig, wenn - anders wie im Fall der Entscheidung 2 Ob 154/03s - noch nicht feststeht, ob künftig eine Hüftgelenksersatzoperation überhaupt notwendig sein wird.OGH 2 Ob 259/06m, 26.04.2007
- Hier: Die Voraussetzungen für eine abschließende Globalbemessung des Schmerzengeldes liegen bereits vor, wenn beim Kläger in etwa acht Jahren „erfahrungsgemäß" mit dem Implantat eines Kniegelenksersatzes gerechnet werden muss, wobei der Leidenszustand des Klägers vor und nach der Operation bereits abschätzbar ist und auch aus unfallchirurgischer Sicht die bei komplikationslosem Verlauf der postoperativen Phase zu erwartenden Schmerzen bereits grob eingeschätzt werden.OGH 2 Ob 233/06p, 23.03.2007
- Die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise (weitere) Teilbemessung des Schmerzengeldes liegen vor, wenn das Gesamtbild der physischen und psychischen Beeinträchtigungen des Klägers entwicklungsbedingt noch nicht abgeschätzt werden kann und dies erst nach Erreichen eines bestimmten Lebensalters möglich sein wird.OGH 2 Ob 150/06g, 22.02.2007
- Liegen die Voraussetzungen für eine Globalbemessung vor: Der Kläger muss bei einer Zunahme der Hüftgelenksabnützung im Laufe der nächsten Jahrzehnte mit einer datumsmäßig noch nicht abschätzbaren Implantation einer Hüftprothese rechnen und die rezidivierenden Subileusbeschwerden werden mit Sicherheit wieder auftreten und mit großer Wahrscheinlichkeit weitere Operationen notwendig werden lassen. Die zu erwartenden Schmerzen sind in einer für die Globalbemessung ausreichenden Maß erkennbar.OGH 2 Ob 154/03s, 10.07.2003
- Eine Globalbemessung zum Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz versagt, wenn der Kläger nachweist, dass ihm gegenüber dem Vorprozess und der dort vorgenommenen Globalbemessung weitere, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge vorerst nicht zu erwartende, aus der damaligen Sicht daher nicht abschätzbare, aber dennoch kausale Unfallsfolgen verbunden mit weiteren Schmerzbeeinträchtigungen, mit deren Eintritt nicht oder nicht ernstlich zu rechnen war, entstanden sind.OGH 2 Ob 154/03s, 10.07.2003
- Sind die Voraussetzungen für eine Teilbemessung (Teileinklagung) des Schmerzengeldes gegeben, weil das Gesamtbild der psychischen und physischen Beeinträchtigungen noch nicht vorhersehbar ist, dann ist es nicht sachgerecht, eine "Teil-Globalbemessung" auch unter Einbeziehung der derzeit bekannten zukünftigen Schmerzen vorzunehmen.OGH 2 Ob 255/01s, 18.10.2001
- Oder wenn die Auswirkungen der Verletzung nicht oder nicht annähernd in vollem Umfang erfasst werden können.OGH 8 Ob 49/87, 08.07.1987
- Von der Globalbemessung des Schmerzengeldes ist nur dann und insoweit abzugehen, als die Folgen der Körperbeschädigung nicht vorhersehbar sind.OGH 8 Ob 24/87, 04.06.1987
- Der Verletzte kann nicht nach seinem Belieben das Schmerzengeld nur für einen bestimmten Zeitraum begehren.OGH 5 Ob 608/84, 03.12.1985
- Nur bei Schluss der Verhandlung in erster Instanz nicht beurteilbare zukünftige Beschwerden können von der Schmerzengeldbemessung ausgenommen sein.OGH 2 Ob 170/80, 16.12.1980
- Oder wenn das Ausmaß der Schmerzen auch nicht so weit abgeschätzt werden kann, dass eine globale Beurteilung möglich ist.OGH 8 Ob 61/77, 25.05.1977
- In solchen Ausnahmefällen muss auch eine wiederholte Ausmessung eines Schmerzengeldes als zulässig angesehen werden.OGH 2 Ob 69/75, 15.05.1975
- Auch dann nicht, wenn der Kläger ein globales Schmerzengeld begehrt.OGH 2 Ob 39/72, 09.11.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031082 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 82.
- OGH 2 Ob 162/24y, 15.10.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 11/21p, 25.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 60/20t, 17.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 24/19x, 22.10.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 41/19v, 25.04.2019, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 120/17h, 29.08.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Auch wenn Sie das Schmerzengeld in zwei Verfahren für verschiedene Zeiträume verlangen, dürfen Sie insgesamt nicht mehr erhalten, als bei einer einzigen Gesamtbemessung zugesprochen worden wäre. Die im ersten Verfahren festgestellten Unfallfolgen müssen im zweiten aber nicht noch einmal festgestellt werden.
Nein. Das Schmerzengeld wird grundsätzlich einmal für alles zugesprochen, was Sie erlitten haben und voraussichtlich noch erleiden werden. Sie können es daher nicht nach Belieben auf einzelne Zeiträume aufteilen. Eine spätere ergänzende Bemessung ist nur möglich, wenn die Folgen damals noch nicht überschaubar waren.