Darf ein Gericht über den Wortlaut eines Gesetzes hinausgehen?
betrifft Kläger, Beklagte, Bürger, Unternehmer
Die Grenze bildet das, was der Wortlaut eines Gesetzes äußerstenfalls noch bedeuten kann. Bis dorthin legt das Gericht das Gesetz nach seinem Zweck aus; darüber hinaus entwickelt es das Recht ergänzend weiter.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (10 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1994)
Der äußerste mögliche Wortsinn bildet die Grenze zwischen objektiv teleologischer Auslegung und ergänzender Rechtsfortbildung.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016495 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 10.
- OGH 5 Ob 183/24h, 18.12.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 9 ObA 37/24t, 19.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 155/23g, 20.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 140/22b, 12.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 114/21g, 03.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 184/20z, 25.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 198/18f, 20.02.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 138/17f, 21.12.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 139/17b, 21.12.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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