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Wonach entscheidet das Gericht, ob eine Vertragsstrafe überhöht ist?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Berücksichtigt werden die Verhältnismäßigkeit der Strafe, Ihre wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse samt Einkommen und Vermögen, Art und Ausmaß Ihres Verschuldens sowie die Höhe des entstandenen Schadens. Dass gar kein oder nur ein geringfügiger Schaden eingetreten ist, wiegt dabei besonders schwer.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 02.02.2021 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Bei der Beurteilung, ob die vereinbarte Konventionalstrafe übermäßig, also überhöht ist, sind vor allem die Verhältnismäßigkeit dieser Strafe, die wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnisse des Arbeitnehmers, insbesondere seine Einkommensverhältnisse beziehungsweise Vermögensverhältnisse, ferner Art und Ausmaß seines Verschuldens an der Vertragsverletzung sowie die Höhe des durch die Vertragsverletzung dem Arbeitgeber entstandenen Schadens entsprechend zu berücksichtigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029967 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 30.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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