Wonach entscheidet das Gericht, ob eine Vertragsstrafe überhöht ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 02.02.2021 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Umstand, dass gar kein oder nur ein geringfügiger Schaden eingetreten ist, stellt ein besonders gewichtiges Mäßigungskriterium dar.OGH 9 ObA 136/05y, 24.10.2005
- Die Ausübung des Mäßigungsrechtes kann nur nach den konkreten Umständen des Einzelfalles erfolgen und stellt regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 8 ObA 58/03t, 18.09.2003
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 224/88, 14.09.1988
- Die Dauer des Verfahrens und die Höhe der dadurch entstandenen Prozesskosten ist für das Ausmaß des richterlichen Mäßigungsrechts ohne Bedeutung.OGH 14 Ob 71/86, 13.05.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029967 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 30.
- OGH 5 Ob 215/20h, 02.02.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 80/20b, 25.08.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 134/19z, 17.12.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 34/19m, 27.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 97/18g, 30.10.2018, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 49/18s, 24.09.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 148/16d, 26.01.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 68/16i, 24.06.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Verstoßen Sie gegen eine Konkurrenzklausel, entfällt die vereinbarte Vertragsstrafe nicht schon deshalb, weil kein greifbarer Schaden entstanden ist. Die Strafe soll die Verpflichtung auch verstärken und absichern.
Sie müssen beweisen, dass die Kündigung Ihre wesentlichen Interessen beeinträchtigt. Dabei wird auch das Einkommen Ihres Ehepartners berücksichtigt. Ist dieses Einkommen hoch und Ihr eigenes deutlich niedriger, sodass durch dessen Wegfall keine spürbare Verschlechterung Ihrer wirtschaftlichen Lage zu befürchten ist, ist die Kündigung nicht sozial ungerechtfertigt.