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Welche Rechte bekomme ich als Bürge nach der Zahlung?

günstig für Bürge betrifft Bürgen, Schuldner, Gläubiger, Banken
Sie treten bis zur Höhe Ihrer Zahlung in die Stellung des bisherigen Gläubigers ein. Die Forderung geht mit allen Vorrechten, Nebenrechten und Sicherheiten auf Sie über, ganz von selbst und ohne eigenen Übertragungsakt. Mehrere Mitschuldner haften auch Ihnen gegenüber gemeinsam für das Ganze.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 25.04.2018 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Der zahlende Bürge tritt bis zur Höhe der von ihm erbrachten Leistungen in die Rechte des Gläubigers, dh die Forderung des befriedigten Gläubigers ist so wie sie bei diesem bestanden hat, also mit denselben rechtlichen Eigenschaften, Vorrechten, Nebenrechten und Einwendungen, allerdings nur bis zur Höhe der Teilleistung auf den Bürgen übergegangen. Solidarschuldner haften daher auch dem Bürgen gegenüber solidarisch.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032259 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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