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Wann ist ein Recht strittig genug für einen Vergleich?

betrifft Kläger, Beklagter, Vertragspartner
Ein Recht gilt als strittig oder zweifelhaft, wenn sich die Beteiligten nicht darüber einigen können, ob es entstanden ist, in welchem Umfang es entstanden ist oder ob es noch besteht. Über solche Rechte kann ein Vergleich geschlossen werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Ein Recht ist strittig oder zweifelhaft, wenn die Parteien sich nicht darüber einigen können, ob oder in welchem Umfang es entstanden ist oder noch besteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032654 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 11.

Im Gesetz

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