Wann ist ein Recht strittig genug für einen Vergleich?
betrifft Kläger, Beklagter, Vertragspartner
Ein Recht gilt als strittig oder zweifelhaft, wenn sich die Beteiligten nicht darüber einigen können, ob es entstanden ist, in welchem Umfang es entstanden ist oder ob es noch besteht. Über solche Rechte kann ein Vergleich geschlossen werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ein Recht ist strittig oder zweifelhaft, wenn die Parteien sich nicht darüber einigen können, ob oder in welchem Umfang es entstanden ist oder noch besteht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auslegung eines Vergleichs über Abfertigungsansprüche „alt“.OGH 9 ObA 87/20i, 24.02.2021
- Hier: Zum Feststellungsinteresse Servitutenklage; Differenz über den Umfang eines Wasserbezugsrechts (in Liter bzw Kubikmeter).OGH 1 Ob 91/19t, 29.08.2019
- Ein Recht ist zweifelhaft, wenn sich die Parteien über Bestand, Inhalt und Umfang oder auch über das Erlöschen nicht im klaren sind.OGH 7 Ob 138/99s, 14.07.1999
- Die Ungewissheit wird dadurch beseitigt, dass an die Stelle der strittigen oder zweifelhaften Verbindlichkeit eine feststehende neu gesetzt wird.OGH 5 Ob 569/84, 16.04.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032654 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 11.
- OGH 5 Ob 37/23m, 31.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 221/22h, 25.01.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 104/22p, 23.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 95/22v, 28.09.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 87/20i, 24.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 108/19m, 24.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 91/19t, 29.08.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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