Verlängert ein Vergleichsangebot die Frist für meine Forderung?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 27.11.2018 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die während Vergleichsgesprächen abgegebenen Erklärungen einer Partei führen zu keinem konstitutiven Anerkenntnis.OGH 1 Ob 3/93, 20.04.1993
- Widerruf eines bedingten Vergleiches.OGH 2 Ob 574/83, 27.11.1984
- Unter Vergleichsanbot ist ein Anbot zu verstehen, man werde selbst nachgeben, wenn auch der andere Teil nachgibt. Nimmt dieser das Vergleichsanbot aber nicht an, dann kann dieses nicht als Anerkenntnis angesehen werden.OGH 6 Ob 691/82, 07.07.1982
- Anerkenntnis durch Aufforderung des Schuldners einen "Liquidierungsvorschlag" zu machen.OGH 2 Ob 385/70, 03.12.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032582 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 25.
- OGH 4 Ob 209/18s, 27.11.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nach einem Anerkenntnis oder einem außergerichtlichen Vergleich läuft die Verjährung neu. Wie lange sie dauert, richtet sich nach der ursprünglichen Forderung, solange sich der eigentliche Gegenstand oder der Grund des Anspruchs nicht geändert hat.
Ja. Für die Unterbrechung der Verjährung reicht es, wenn der Schuldner die Schuld bloß bestätigt; eine neue eigenständige Verpflichtung muss er dabei nicht schaffen wollen. Ob eine Äußerung in diesem Sinn zu verstehen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.