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Kann sich mein Schuldner noch auf Verjährung berufen, wenn er anerkannt hat?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Käufer, Verkäufer, Konsumenten
In der Regel nicht. Wer das Recht des anderen anerkennt, verzichtet damit üblicherweise darauf, sich später auf Verjährung zu berufen. Das gilt aber nur im Regelfall und nicht ausnahmslos.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (15 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1971)

Die Anerkennung der Rechte des anderen bedeutet in der Regel den Verzicht des Schuldners auf die Einrede der Verjährung (vgl Klang in Klang 2.Auflage VI 654, Gschnitzer Lehrbuch Allgemeiner Teil 251 und SZ 24/153).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032386 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Keine Hemmung bei sofortiger Ablehnung

Nein. Lehnt der Schuldner Ihre Forderung von Beginn an ab und sagt er nur zu, sich bei Dritten für Sie zu verwenden, sind das keine Vergleichsverhandlungen. Die Verjährungsfrist läuft dadurch unverändert weiter.

günstig für Schuldner Teilzahlung und Anerkennung der Restschuld

Aus einer Teilzahlung allein lässt sich nicht schließen, dass Sie die restliche Schuld anerkennen. Es braucht dafür mehr als die bloße Zahlung eines Teilbetrags.

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