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Wann gehört eine abgetretene Forderung dem neuen Gläubiger?

betrifft Gläubiger, Schuldner, Banken, Unternehmer
Schon mit der Vereinbarung über die Abtretung. Ein zusätzlicher Übergabeakt ist dafür nicht nötig. Anders ist es bei Forderungen aus Order- und Inhaberpapieren: Dort muss auch die Urkunde übergeben werden, etwa bei einem Sparbuch mit kleinem Betrag.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

1. Bei einer Vollzession geht infolge des zeitlichen Zusammenfalls von Titulus und Modus das Eigentum an der zedierten Forderung bereits im Zeitpunkt der Zessionsvereinbarung von der Zedentin auf die Zessionarin ohne zusätzlichen Besitzübereignungsakt über. 2. Lediglich bei Forderungen aus Wertpapieren im Sinne des engeren Wertpapierbegriffes (Orderpapieren und Inhaberpapieren) bedarf es als Modus der Besitzübereignung des die Forderung verbriefenden Papieres nach sachrechtlichen Grundsätzen um das Eigentum an der verbrieften Forderung zu übertragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032614 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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