Zum Inhalt springen

Kann eine Konkurrenzklausel an jemand anderen abgetreten werden?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmer, Betriebsübernehmer
Ja. Rechte aus Verträgen sind grundsätzlich abtretbar, auch wenn sie aus einem zweiseitigen Vertrag stammen. Das gilt ebenso für Konkurrenzklauseln, soweit nichts anderes vereinbart wurde und kein gesetzliches Abtretungsverbot besteht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Ganz allgemein sind obligatorische Rechte auch dann, wenn sie aus zweiseitigen Verträgen abgeleitet werden, abtretbar. Dies gilt auch für Konkurrenzklauseln.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118086 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Neue Vereinbarung einer Konkurrenzklausel

Eine neu abgeschlossene Vereinbarung liegt nur vor, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber sich neu darüber einigen, dass ein Konkurrenzverbot geschaffen oder seine Verletzung bestraft wird. Wird eine bestehende Konkurrenzklausel dagegen bloß abgeschwächt, etwa das Verbot oder die Vertragsstrafe verringert, ist das keine neue Vereinbarung.

günstig für Arbeitnehmer Erkennbarer Kündigungsgrund und Konkurrenzklausel

Spätestens bei der Beendigung. Will Ihr Arbeitgeber die Konkurrenzklausel aufrecht halten, muss für Sie aus der Erklärung oder den Umständen erkennbar sein, dass er sich auf ein schuldhaftes Verhalten stützt, und Unklarheiten gehen zu seinen Lasten. Ein nachträgliches Nachschieben ist jedenfalls unzulässig, sobald Sie bereits für eine andere Stelle disponiert haben.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Teilbarkeit eines gemeinsamen Vertragsverhältnisses
Vertragsrecht · Konkurrenzverbot beim Unternehmensverkauf
Arbeitsrecht · Konkurrenzklausel und Freizügigkeit
Vertragsrecht · Enge Auslegung von Konkurrenzklauseln
Verfahrensrecht · Auslegung der Konkurrenzklausel, Revision