Darf die Versicherung die Weitergabe meines Anspruchs verbieten?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 28.06.2023 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verbandsverfahren.OGH 7 Ob 69/23g, 28.06.2023
- Eine Klausel, die für die Wirksamkeit der Abtretung des Versicherungsanspruchs die Zustimmung des Versicherers voraussetzt, jedoch keine Gründe nennt, die zur Erteilung (oder Verweigerung) der Zustimmung führen, sodass diese vom Versicherer, jedenfalls bei kundenfeindlichster Auslegung, willkürlich erteilt oder verweigert werden kann, ist gröblich benachteiligend nach § 879 Abs 3 ABGB.OGH 7 Ob 69/23g, 28.06.2023
- Hier: Art 11.1. ARB 2008.OGH 7 Ob 68/21g, 28.04.2021
- Hier: Art 11 Punkt 1. ARB 2000).OGH 7 Ob 85/07m, 09.05.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032693 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 7 Ob 69/23g, 28.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 160/22p, 13.12.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie müssen alles Zweckdienliche tun, um den Hergang aufzuklären, und zwar auch dann, wenn Ihnen das selbst schadet. Die Versicherung soll dadurch sachgerecht über den Fall entscheiden können. Stellen Sie das Ereignis in einem wesentlichen Punkt unrichtig dar, verletzen Sie damit Ihre Aufklärungspflicht.
Ihre Pflicht, die Versicherung aufzuklären, soll sie vor betrügerischen Machenschaften schützen. Darüber hinaus soll sie dadurch überhaupt in die Lage kommen, sachgerecht über die Behandlung des Schadensfalls zu entscheiden.