Zum Inhalt springen

Darf die Versicherung die Weitergabe meines Anspruchs verbieten?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Konsumenten, Versicherer, Geschädigte
Das Abtretungsverbot dient dem Versicherer; es soll unter anderem verhindern, dass Sie in einem Prozess gegen ihn nur noch als Zeuge auftreten. Eine Klausel, die die Abtretung von seiner Zustimmung abhängig macht, ohne Gründe dafür zu nennen, ist aber gröblich benachteiligend und deshalb unwirksam.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 28.06.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Das Abtretungsverbot dient dem Interesse des Versicherers. Es soll dadurch insbesonders verhindert werden, dass dem Versicherungsnehmer in einem vom Zessionar gegen den Versicherer angestrengten Prozess die Stellung eines Zeugen zukommt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032693 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Aufklärung auch gegen eigene Interessen

Sie müssen alles Zweckdienliche tun, um den Hergang aufzuklären, und zwar auch dann, wenn Ihnen das selbst schadet. Die Versicherung soll dadurch sachgerecht über den Fall entscheiden können. Stellen Sie das Ereignis in einem wesentlichen Punkt unrichtig dar, verletzen Sie damit Ihre Aufklärungspflicht.

günstig für Versicherer Zweck der Aufklärungspflicht

Ihre Pflicht, die Versicherung aufzuklären, soll sie vor betrügerischen Machenschaften schützen. Darüber hinaus soll sie dadurch überhaupt in die Lage kommen, sachgerecht über die Behandlung des Schadensfalls zu entscheiden.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Abtretung, Genehmigung und Verjährung
Versicherung · Abtretung der Lebensversicherung
Verfahrensrecht · Abtretung zur Umgehung des Prozessrisikos
Versicherung · Polizze weicht vom Antrag ab
Sozialrecht · Rechtskraft bei Verschlimmerungsantrag nach Arbeitsunfall