Bleibt mein Anspruch, wenn die Abtretung erst später wirksam wird?
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Durch nachträgliche Zustimmung der Gesellschaft wirksame Abtretung vinkulierter Geschäftsanteilen einer GmbH.OGH 6 Ob 7/08k, 21.02.2008
- Solange die Rückwirkung einer Genehmigung die Rechtsposition Dritter nicht beeinträchtigt, also nicht in zwischenzeitlich erworbene Rechte eingreift, ist die rückwirkende Kraft der nachträglichen Genehmigung auch Dritten gegenüber zu bejahen.OGH 6 Ob 7/08k, 21.02.2008
- Es bestehen keine Bedenken, die rückwirkende Kraft der Genehmigung einer Mietrechtsabtretung durch die Pflegschaftsbehörde dem Vermieter als Dritten gegenüber zu bejahen, wenn seine Rechtsposition dadurch keine Verschlechterung erfährt.OGH 5 Ob 57/02x, 14.05.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014617 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 7 Ob 203/25s, 25.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 31/24k, 26.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 18/20f, 21.02.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 154 · Rechtsunwirksamerklärung des Vaterschaftsanerkenntnisses
- ABGB § 865 · Erfordernisse eines gültigen Vertrages
- ABGB § 1497
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Klage darauf, dass eine Forderung nicht besteht, unterbricht die Verjährung nicht, auch wenn sie zurückgewiesen oder abgewiesen wird. Würde eine Forderung nur deshalb verjähren, weil wegen dieses Verfahrens keine eigene Klage möglich war, ist die Gegenseite geschützt. Sie kann dem Einwand der Verjährung entgegenhalten, dass er arglistig ist.
Auch künftige Forderungen können wirksam abgetreten werden, wenn sie ausreichend genau bestimmt sind. Ob das der Fall ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Wer der Schuldner sein wird, muss nur dann bekannt sein, wenn das Geschäft sonst nicht eindeutig zu erkennen ist.