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Wer bleibt Mieter, wenn ich die Mietrechte ohne Zustimmung weitergebe?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Pächter, Unternehmensnachfolger
Ohne Zustimmung des Vermieters entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen ihm und der neuen Person. Die Rechte aus dem Vertrag gehen zwar über, die Pflichten bleiben aber bei Ihnen. Dem Vermieter gegenüber bleiben Sie weiterhin Vertragspartner.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (25 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1950)

Die bloße Abtretung von Bestandrechten ohne Zustimmung des Bestandgebers und Annahme des Zessionars als neuen Mieter an Stelle des Zedenten stellt - vom Fall des § 19 Abs 2 Z 10 MG abgesehen - kein unmittelbares Rechtsverhältnis zwischen dem Zessionar und dem Bestandgeber, sondern nur ein sogenanntes gespaltenes Schuldverhältnis her, das zwar die Rechte aus dem Bestandvertrag dem Zessionar überträgt, die Verpflichtungen aber beim Zedenten beläßt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033418 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 25.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Weitergaberecht am Mietvertrag

Besteht ein Weitergaberecht, tritt der neue Mieter auch ohne Einwilligung des Vermieters an die Stelle des bisherigen Mieters. Der Übergang der Rechte und Pflichten ist vollzogen, sobald der Vermieter davon verständigt wurde.

günstig für Mieter Zustimmung des Vermieters bei Abtretung

Nein. Die Mietrechte gehen schon mit der Einigung zwischen dem ausziehenden Hauptmieter und dem Angehörigen über; die Zustimmung des Vermieters ist dafür nicht nötig. Beide müssen die Abtretung aber anzeigen. Unterbleibt das, können Sie dem Vermieter für einen dadurch entstandenen Vermögensnachteil ersatzpflichtig werden.

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