Wer bleibt Mieter, wenn ich die Mietrechte ohne Zustimmung weitergebe?
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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (25 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1950)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Unternehmensnachfolge führt hinsichtlich der gepachteten Grundstücke zu einem „gespaltenen Schuldverhältnis". Ohne Zustimmung des Bestandgebers zur Abtretung der Bestandrechte wird kein unmittelbares Rechtsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Bestandgeber begründet. Bestandnehmer bleibt der ursprüngliche Vertragspartner.OGH 6 Ob 61/05x, 06.10.2005
- Hinsichtlich des Pflichtenkreises tritt der Mietrechtzessionar in keine unmittelbaren Rechtsbeziehungen zum Bestandgeber; die Ausübung der auf ihn übergegangenen Rechte muß aber notwendigerweise auch dem Bestandgeber gegenüber erfolgen; in diesem Belang stehen sich Mietrechtszessionar und Bestandgeber unmittelbar gegenüber; das kann unter Umständen auch zur Bejahung der Passivlegitimation des Bestandgebers für ein Feststellungbegehren oder Leistungsbegehren des Zessionars führen.OGH 6 Ob 193/59, 18.06.1959
- Das Begehren auf Feststellung des Bestehens eines Bestandverhältnisses zwischen Hauseigentümer und Zessionar muß, soweit es gegen den Hauseigentümer gerichtet ist, abgewiesen werden (mangels Zustimmung des Hauseigentümers zur Abtretung der Bestandrechte). Gegenüber dem Zedenten ist einem solchen Begehren jedoch stattzugeben.OGH 1 Ob 483/55, 31.08.1955
- Die Abtretung der Mietrechte kann inter partes Rechtswirkungen erzeugen, auch dann, wenn der Vermieter der Abtretung nicht zustimmte. Dem Vermieter gegenüber bleibt aber in einem solchen Falle der bisherige Mieter weiterhin Vertragspartner. Es treten daher auch seine Erben in das Mietverhältnis ein.OGH 3 Ob 186/53, 24.06.1953
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033418 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 25.
- OGH 5 Ob 190/19f, 20.02.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Besteht ein Weitergaberecht, tritt der neue Mieter auch ohne Einwilligung des Vermieters an die Stelle des bisherigen Mieters. Der Übergang der Rechte und Pflichten ist vollzogen, sobald der Vermieter davon verständigt wurde.
Nein. Die Mietrechte gehen schon mit der Einigung zwischen dem ausziehenden Hauptmieter und dem Angehörigen über; die Zustimmung des Vermieters ist dafür nicht nötig. Beide müssen die Abtretung aber anzeigen. Unterbleibt das, können Sie dem Vermieter für einen dadurch entstandenen Vermögensnachteil ersatzpflichtig werden.