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Kann ich einen ungünstigen Vertrag über die Rückforderung korrigieren?

betrifft Vertragsparteien, Unternehmer, Konsument, Auftraggeber
Nein. Haben Sie eine vertragliche Regelung getroffen, können Sie sich nicht zusätzlich auf die Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung stützen. Verträge dürfen damit nicht nachträglich korrigiert werden, auch nicht bei einem Kalkulationsfehler.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 22.10.2021 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Wurde eine vertragliche Regelung getroffen, ist eine Heranziehung von Bereicherungsgrundsätzen ausgeschlossen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033585 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 33.

Im Gesetz

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