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Bekomme ich eine verbotene Ablöse zurück, ohne dass verrechnet wird?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungssuchende
Zahlt ein Mieter eine verbotene Ablöse, steht er dabei unter einem wirtschaftlichen Druck, den der Gesetzgeber missbilligt, weil er auf dem Wohnungsmarkt unterlegen ist. Das unter diesem Druck Geleistete wird deshalb wie eine eigenmächtig entzogene Sache behandelt. Gegen Ihre Rückforderung darf daher nicht aufgerechnet werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 18.05.2022 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

"Eigenmächtig oder listig" entzogen sind Sonderfälle vorwerfbarer Handlungen. Analogie ist daher immer dann geboten, wenn die vorwerfbare Handlung an Gewicht den in der genannten Gesetzesstelle ausdrücklich genannten Fällen gleichkommt. Keine Bedenken bestehen gegen die Annahme, dass der Mieter durch die Ausnützung seiner Unterlegenheit auf dem Wohnungsmarkt, wenn er die Erlangung einer Wohnung unter den vom Gesetzgeber gewünschten Bedingungen anstrebt, bei Leistung der verbotenen Ablöse unter einem vom Gesetzgeber verpönten wirtschaftlichen Druck steht. Diese Zwangslage rechtfertigt es schon, das solcherart unter Druck Geleistete wie eine eigenmächtig entzogene Sache zu behandeln.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103256 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Rückforderung verbotener Ablösen

Für verbotene Zahlungen an den Vermieter gilt allein die eigene Rückforderungsregel des Mietrechtsgesetzes. Sie können sich daneben weder auf die allgemeinen Regeln über die Rückforderung noch auf die Gewährleistung stützen. Ersatz dafür, dass Sie das Versprochene nicht erhalten haben, bekommen Sie nicht.

günstig für Vermieter Verzicht auf Rückforderung der Ablöse

Ja, das ist möglich. Auf die Rückforderung einer Ablöse können Sie nachträglich wirksam verzichten, etwa indem Sie die Zahlungspflicht später anerkennen. Voraussetzung ist, dass die Zwangslage zu diesem Zeitpunkt schon weggefallen war.

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