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Kann ich aufrechnen, obwohl das Gericht dafür unzuständig wäre?

günstig für Beklagter betrifft Beklagte, Kläger, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Schuldner
Dass das Gericht für Ihre Gegenforderung an sich nicht zuständig wäre, hindert Sie nicht daran, sie im laufenden Verfahren zur Verrechnung einzuwenden. Nur wenn die Gegenforderung überhaupt nicht vor die Gerichte gehört, kann sie dort nicht geklärt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1935, zuletzt bestätigt am 19.12.2023 (37 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1935)

Die Tatsache, dass das Prozessgericht für die Gegenforderung unzuständig ist, hindert das aufrechnungsweise Geltendmachen nicht (Ordentliches Gericht - Arbeitsgericht). Nur wenn die Gegenforderung nicht auf den Rechtsweg gehört, kann sie im Rechtsweg nicht liquidiert werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033861 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 37.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Aufrechnungseinrede ohne Betragsangabe

Mit der Aufrechnungseinrede machen Sie eine eigene Forderung geltend, über die erst im Urteil abgerechnet werden soll. Von einer aufrechenbaren Forderung kann aber keine Rede sein, wenn Sie nicht einmal angeben, um welchen Betrag es geht.

günstig für Kläger Aufrechnung mit einer Schiedsforderung

Über Forderungen, für die vereinbarungsgemäß ein Schiedsgericht zuständig ist, können Sie vor dem staatlichen Gericht nicht aufrechnen. Sie können sie der Klage der anderen Seite also nicht entgegenhalten. Anders ist es nur, wenn das Schiedsgericht die Forderung bereits rechtskräftig festgestellt hat.

Verwandte Fragen

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Verfahrensrecht · Bedingter Charakter der Aufrechnungseinrede
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