Kann ich eine Schiedsforderung vor Gericht gegenrechnen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Schiedsklage bewirkt nur dann Streitanhängigkeit, wenn diese vom Schiedsgericht, nicht jedoch vom Vertreter der Schiedsklägerin zugestellt wird.OGH 6 Ob 84/14t, 26.06.2014
- Die schiedsgerichtliche Streitanhängigkeit begründet auch die prozessuale Folge der gerichtlichen Streitanhängigkeit. Soweit allerdings nichts anderes vereinbart wurde, ist auch erforderlich, dass die Schiedsklage dem Beklagten zugestellt wird.OGH 2 Ob 53/04i, 18.03.2004
- Wird ein ordentliches Gericht angerufen, obwohl über die Streitsache ein Schiedsvertrag vorliegt, begründet dies dessen prorogable Unzuständigkeit, die nach Streitanhängigkeit nicht mehr von Amts wegen wahrgenommen werden kann.OGH 7 Ob 604/94, 14.12.1994
- Die Vereinbarung eines Schiedsgerichtes steht der einredeweisen Geltendmachung einer Gegenforderung im ordentlichen Verfahren nicht entgegen.OGH 1 Ob 711/89, 14.11.1990
- Hier: VereinsschiedsgerichtOGH 5 Ob 312/74, 04.02.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039844 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 28.
- OGH 18 OCg 4/24y, 26.05.2025
- OGH 9 ObA 4/21k, 24.03.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 72/16y, 01.03.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 251/15w, 18.05.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 240
- ZPO § 391
- ZPO § 577 · Anwendungsbereich
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Dass das Gericht für Ihre Gegenforderung an sich nicht zuständig wäre, hindert Sie nicht daran, sie im laufenden Verfahren zur Verrechnung einzuwenden. Nur wenn die Gegenforderung überhaupt nicht vor die Gerichte gehört, kann sie dort nicht geklärt werden.
Ja. Haben Sie im Vertrag vereinbart, dass nicht aufgerechnet werden darf, können Sie Ihre Gegenforderung im laufenden Verfahren zwar nicht einwenden. Sie können sie aber mit einer eigenen Klage gegen den Kläger geltend machen.