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Muss ich zu viel erhaltene Provisionsvorschüsse zurückzahlen?

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Ein Provisionsakonto ist ein Vorschuss. Wurde vereinbart, dass Sie diesen Vorschuss zurückzahlen, können Sie sich nicht darauf berufen, dass Sie das Geld gutgläubig ausgegeben haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Provisionsaconto ist Vorschuss; der vereinbarten Rückzahlung der aconti kann "gutgläubiger Verbrauch" nicht entgegengehalten werden. (keine Anwendung von Judikat Nr 33 neu).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033892 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Rückforderung zu viel ausbezahlter Bezüge

Wurde Ihnen wegen eines Rechenfehlers zu viel ausbezahlt und haben Sie das Geld gutgläubig verbraucht, müssen Sie es in der Regel nicht zurückzahlen. Entscheidend ist, dass Sie den Irrtum nicht kannten und das Geld bereits verbraucht ist.

günstig für Arbeitnehmer Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge

Nur, wenn Ihr Dienstgeber beweist, dass Sie unredlich waren, also wussten oder wissen mussten, dass Ihnen das Geld nicht zusteht. Er trägt dafür die Beweislast. Schon Fahrlässigkeit schadet Ihnen dabei; ein bloßer Irrtum über die Rechtslage macht Sie aber nicht zwangsläufig fahrlässig.

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