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Muss ich zu viel ausbezahltes Gehalt zurückzahlen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Pensionisten
Wurde Ihnen wegen eines Rechenfehlers zu viel ausbezahlt und haben Sie das Geld gutgläubig verbraucht, müssen Sie es in der Regel nicht zurückzahlen. Entscheidend ist, dass Sie den Irrtum nicht kannten und das Geld bereits verbraucht ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1929, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (49 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1929)

Die von den Österreichischen Bundesbahnen an ihre Angestellten auf Grund irrtümlicher Berechnung des Ruhegenusses ausbezahlten Beträge können in dem Falle redlichen Verbrauches nicht zurückgefordert werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 27 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010271 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 49.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Guter Glaube bei zu hohen Bezügen

Guter Glaube fehlt schon dann, wenn Sie bei sachlicher Betrachtung Zweifel an der Richtigkeit der Auszahlung hätten haben müssen. Wer sich aus grober Nachlässigkeit nicht über seine Bezüge informiert und außerdem eine Meldepflicht verletzt, gilt nicht als gutgläubig. Dann ist das Geld zurückzuzahlen.

günstig für Arbeitgeber Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge

Neben der Rückforderung zu viel ausbezahlter Bezüge kann der Dienstgeber auch Schadenersatz verlangen, wenn Sie die unrechtmäßige Auszahlung rechtswidrig und schuldhaft verursacht haben. Für solche Schadenersatzansprüche gelten die allgemeinen Verjährungsregeln und nicht die eigene Frist des Gemeindeangestelltengesetzes.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge
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