Zum Inhalt springen

Muss ich vorläufig erhaltenes Geld mit Zinsen zurückzahlen?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Versicherte, Sozialversicherungsträger
Ein Betrag, der in einem Arbeits- oder Sozialrechtsverfahren vorläufig gezahlt wurde, ist zurückzuerstatten. Dazu kommen die gesetzlichen Zinsen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Ein gemäß § 61 ASGG vorläufig gezahlter Betrag ist mit gesetzlichen Zinsen zurückzuerstatten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010229 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Rückzahlung eines Vorschusses
Vertragsrecht · Zinsen bei Rückzahlung ohne Rechtsgrund
Vertragsrecht · Rückforderung einer Zahlung unter Vorbehalt
Familienrecht · Zinsen bei rückständigem Unterhalt
Arbeitsrecht · Zinsen bei Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis