Kann ich Erfüllung verlangen, wenn sie unverhältnismäßig teuer geworden ist?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 30.01.2019 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1963)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auf den Wert der Gegenleistung kommt es nicht an. Eine Entwertung der Gegenleistung könnte Unerschwinglichkeit nicht begründen.OGH 7 Ob 538/88, 28.04.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034124 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 7 Ob 152/18f, 30.01.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das muss der Schuldner beweisen. Unmöglichkeit ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn er seine Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat. Bleiben Zweifel, ob die Leistung wirklich unmöglich ist, gehen diese jedenfalls zu seinen Lasten.
Ja. Kommt Ihr Vertragspartner mit der Leistung in Verzug, können Sie ohne Weiteres Ersatz Ihres Interesses in Geld fordern. Sie müssen davor keine Exekution auf die Leistung selbst führen. Zugesprochen wird der Ersatz, wenn die Leistung bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz ausbleibt.