Kann mein Vertrag kürzere Fristen für meine Lohnforderungen festlegen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 18 Abs 1 E‑Geldgesetz verbietet als einseitig zwingende Bestimmung eine Verkürzung der Verjährungsfrist zu Lasten des Kunden.OGH 4 Ob 252/14h, 22.09.2015
- Hier: Verfalls‑(Verjährungs‑)frist von zwei Jahren für Thermengutscheine in den AGB des Vertreibers: nichtig gemäß § 879 Abs 3 ABGB.OGH 7 Ob 22/12d, 28.06.2012
- Nach ständiger Rechtsprechung können auch für zwingende gesetzliche Ansprüche kollektivvertragliche oder einzelvertragliche Ausschlussfristen vorgesehen werden.OGH 8 ObA 156/01a, 05.07.2001
- Wenn sogar in dem vom Grundsatz der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer beherrschten Bereich der arbeitsvertraglichen Ansprüche - und innerhalb dieser sogar für unabdingbare Ansprüche - eine Verkürzung von gesetzlich normierten Fristen zu deren Geltendmachung selbst auf einen Zeitraum von weniger als sechs Monaten als unbedenklich angesehen wird, so muss dies umso mehr für regelmäßig geschäftlich erfahrenere Kaufleute gelten, wenngleich es sich hier um einen Schadenersatz- und keinen Entgeltsanspruch handelt.OGH 1 Ob 1/00d, 24.10.2000
- Die in § 8 Abs 4 AAB vorgesehene Verkürzung der subjektiven Verjährungsfrist auf sechs Monate ab Kenntnis vom Schaden zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den Wirtschaftstreuhänder ist sachlich ausreichend gerechtfertigt und damit nicht als gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB anzusehen.OGH 1 Ob 1/00d, 24.10.2000
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- Auch in einer einzelvertraglichen Vereinbarung.OGH 4 Ob 90/82, 13.07.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034404 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 4 Ob 207/22b, 25.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 232/22d, 25.04.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1491
- ABGB § 1502
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) Art. 3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Kollektivverträge können vorsehen, dass Ansprüche verfallen, wenn man sie nicht binnen einer bestimmten Frist geltend macht. Solche Klauseln sind aber unwirksam, wenn die Frist ohne sachlichen Grund unangemessen kurz ist und Ihnen die Durchsetzung damit übermäßig erschwert wird. Unwirksam sind sie auch, wenn sie zu Ihrem Nachteil von zwingenden gesetzlichen Fristen abweichen.
Nicht schon deshalb, weil dort das Wort Verjährung steht. Wenn ein Kollektivvertrag verlangt, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden, folgt daraus allein noch nicht, dass eine Klage nötig ist. Es genügt in der Regel, wenn Sie die Zahlung rechtzeitig außergerichtlich verlangen.