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Beginnt die Frist erst, wenn ich sichere Beweise habe?

günstig für Beklagter betrifft Geschädigte, Kläger, Beklagte
Für den Beginn der Verjährungsfrist kommt es nicht darauf an, ob Ihnen bereits wasserdichte Beweise vorliegen. Der Fristbeginn wird deshalb nicht so lange hinausgeschoben, bis Ihre Beweislage gesichert ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Der Beginn der Verjährung wird nicht bis zu dem Zeitpunkt hinausgeschoben, in dem dem Geschädigten hiebfeste und stichfeste Beweise zur Verfügung stehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034515 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Beweislast für den Verjährungsbeginn

Wenn es darum geht, wann die Verjährungsfrist zu laufen begonnen hat, trifft die Beweispflicht die beklagte Partei. Sie muss den Beginn der Frist also nachweisen.

günstig für Kläger Interesse an Feststellung künftiger Haftung

Bleibt die Möglichkeit offen, dass ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten für einen erst künftig eintretenden Schaden ursächlich sein könnte, haben Sie ein Interesse an der Feststellung der Haftung. Diese Möglichkeit genügt für eine Feststellungsklage.

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