Wer muss beweisen, dass die Verjährung stillstand?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 06.11.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch die Verjährung einer aufrechnungsweise geltend gemachten Forderung ist einzuwenden.OGH 3 Ob 219/98x, 22.12.1999
- Der Kläger kann sich nicht damit begnügen, darauf hinzuweisen, dass das Gesetz eine Hemmung der Verjährungsfrist kenne. Hat aber der Kläger einen solchen Sachverhalt behauptet, dann muss er nicht auch noch auf die Hemmung als rechtliche Konsequenz hinweisen, weil sich sein Wille, die geltend gemachte Forderung durchzusetzen, schon aus der Aufrechterhaltung der Klage trotz des Verjährungseinwandes ergibt.OGH 4 Ob 537/88, 26.04.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034647 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 6 Ob 98/24s, 06.11.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hat jemand zuerst erklärt, sich nicht auf die Verjährung zu berufen, und wendet er im Prozess dann doch Verjährung ein, handelt er arglistig. Sie können ihm das entgegenhalten.
Die Zeit, in der die Frist angehalten ist, zählt nicht mit. Nach dem Wegfall des Grundes läuft nur der noch offene Rest der ursprünglichen Frist weiter. Beginnt die Frist erst während einer solchen Anhaltung, setzt sie überhaupt erst mit deren Ende ein.