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Schadet es mir, wenn mein Prozess lange nicht weitergeht?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger, Schuldner
Es kommt nicht nur darauf an, wie lange nichts geschehen ist. Ebenso wichtig ist, ob Sie triftige Gründe dafür nennen können, dass Sie den Prozess nicht weiter betrieben haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 22.01.2025 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Es kommt nicht nur auf die Dauer der Untätigkeit, sondern auch darauf an, ob der Kläger triftige Gründe für sein Zögern in der Fortsetzung des Prozesses ins Treffen führen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034648 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 26.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Ruhen des Verfahrens über drei Monate

Ruht das Verfahren länger als drei Monate, gilt das grundsätzlich als nicht ordentliche Fortsetzung. Sie müssen dann stichhältige Gründe für die lange Pause nennen können, etwa laufende Vergleichsgespräche oder das vereinbarte Abwarten eines anderen Verfahrens. Sonst verliert Ihre Klage die Wirkung auf die Frist.

günstig für Beklagter Gründe für längeres Zuwarten im Prozess

Ob ein längeres Zuwarten noch hingenommen werden kann oder schon ungewöhnliche Untätigkeit ist, hängt von den Umständen des einzelnen Falls ab. Beruft sich die Gegenseite auf Verjährung, müssen Sie beachtliche Gründe für Ihre Untätigkeit vorbringen und nötigenfalls beweisen.

Verwandte Fragen

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