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Wann hält eine psychische Erkrankung den Fristenlauf auf?

günstig für Schuldner betrifft Kranke, Geschädigte, Angehörige, Erwachsenenvertreter
Gemeint ist eine krankhafte Störung der Geisteskräfte oder eine ungenügende geistige Entwicklung. Nicht jede seelische Beeinträchtigung genügt dafür: Dass Sie die Erinnerung an bestimmte Vorfälle vom Bewusstsein abgespalten haben, reicht nicht aus. Ein Schlaganfall kann dagegen einen solchen Zustand auslösen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 28.01.2016 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Unter "Mangel an Geisteskräften" ist - wenn man vor dem "Mangel an Jahren" absieht - nur eine Geisteskrankheit, das ist eine krankhafte Störung der Geisteskräfte oder eine Geistesschwäche, das ist eine ungenügende geistige Entwicklung, zu verstehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034652 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Anhalten einer laufenden Frist

Die Zeit, in der die Frist angehalten ist, zählt nicht mit. Nach dem Wegfall des Grundes läuft nur der noch offene Rest der ursprünglichen Frist weiter. Beginnt die Frist erst während einer solchen Anhaltung, setzt sie überhaupt erst mit deren Ende ein.

günstig für Gläubiger Arglist und Beginn der Verjährung

Ja. Dass Sie von Ihrem Recht nichts wussten, hält die Frist grundsätzlich nicht auf. Nur wenn der Verpflichtete Sie arglistig getäuscht hat, beginnt die Verjährung nicht zu laufen.

Verwandte Fragen

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