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Darf der Gesellschaftsvertrag meine Abfindung beliebig kürzen?

günstig für Gläubiger betrifft Gesellschafter, Erben, Gläubiger, Unternehmer
Nein. Eine Abfindungsregelung ist unwirksam, soweit sie zwingendes Recht verletzt oder das Mindestmaß an Chancengleichheit zwischen den verbleibenden Gesellschaftern und dem Ausscheidenden, seinen Erben und seinen Gläubigern zerstört. Sittenwidrig ist vor allem eine Regelung, die gerade für den Insolvenzfall einen niedrigen Preis vorsieht und damit die Gläubiger schlechter stellt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.10.2017 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Abfindungsklauseln sind unzulässig und unwirksam, soweit sie mit zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder außergesetzlichen Regeln unvereinbar sind, die dazu dienen, ein Minimum an Chancengleichheit zwischen den verbleibenden Gesellschaftern einerseits und dem Ausgeschiedenen, seinen Erben und Gläubigern andererseits zu gewährleisten. So kann Drittbeeinträchtigung, insbesondere Gläubigerbeeinträchtigung, eine Abfindungsklausel sittenwidrig und damit unzulässig machen. Hier: Die Zusicherung eines über dem Betrag der Einlage liegenden Abfindungsguthabens, das unabhängig von den Vermögensverhältnissen der Gesellschaft gewährt wird und die über einen so langen Zeitraum verlaufen, dass eine seriöse Voraussage darüber unmöglich ist, ob das Vermögen der Gesellschaft zu jenem Zeitpunkt einen Abfindungsanspruch in der zugesagten Höhe rechtfertigen wird, ist sittenwidrig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034714 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Nutzung der verpfändeten Sache

Die Abrede, dass dem Gläubiger die Früchte der verpfändeten Sache zustehen sollen, ist unwirksam. Damit soll verhindert werden, dass Sie auf diesem Umweg überhöhte Zinsen zahlen. Unwirksam ist aber nur diese eine Abrede, die Verpfändung selbst bleibt gültig.

günstig für Schuldner Wirksamkeit der Forderungsabtretung

Die Übertragung einer Forderung ist nur wirksam, wenn ihr ein gültiges Grundgeschäft zugrunde liegt. Ist die Übertragung unwirksam, ist die klagende Seite nicht Ihr Gläubiger. Diesen Einwand können Sie als Schuldner erheben.

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