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Zählt für die Frist der Tag, an dem die Klage einlangt?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Gläubiger
Ja. Für die Unterbrechung der Verjährung kommt es auf den Tag an, an dem Ihre Klage bei der Einlaufstelle des Gerichts einlangt, nicht auf die Zustellung an die Gegenseite. Das gilt auch dann, wenn Sie die Klage irrtümlich beim falschen Gericht einbringen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Die für Unterbrechung der Verjährung erforderliche Gerichtshängigkeit tritt erst ein, wenn die Klage in der Einlaufstelle eingelangt ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034675 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 19.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Klageänderung und Unterbrechung der Verjährung

Wird ein Anspruch erst durch eine Änderung der Klage geltend gemacht, kommt es für die Unterbrechung der Verjährung nicht auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Klage an. Maßgeblich ist der spätere Zeitpunkt.

günstig für Beklagter Eindeutiges Klagebegehren und Verjährung

Eine Klage unterbricht die Verjährung nur dann, wenn aus Ihrem Begehren eindeutig hervorgeht, was Sie zugesprochen haben wollen. Bleibt das offen, wirkt die Klage für die Verjährung nicht.

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