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Stoppt eine spätere Ausweitung meiner Klage die Verjährung?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter
Erweitern Sie Ihre Klage mit einem Schriftsatz, unterbricht das die Verjährung schon mit dem Einlangen bei Gericht. Endgültig bleibt diese Wirkung aber nur, wenn auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere wenn die Erweiterung später in der mündlichen Verhandlung vorgetragen wird.

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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 20.02.2024 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Die Klagsausdehnung mittels Schriftsatzes ist auch nach Streitanhängigkeit zulässig und unterbricht mit dem Einlangen bei Gericht die Verjährung. Die Endgültigkeit der Unterbrechungswirkung ist allerdings vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 235 Abs 2 und 3 ZPO sowie von jenen Umständen abhängig, die auch für die Klage gelten; dazu gehört der spätere Vortrag in der mündlichen Streitverhandlung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034759 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Wirksamkeit der Klagsausdehnung

Erst wenn der Schriftsatz in der mündlichen Verhandlung vorgetragen wird, nicht schon mit dem Einlangen bei Gericht. Das gilt auch dann, wenn die Gegenseite der Ausweitung zustimmt. Für die Unterbrechung der Verjährung kommt es daher auf den Vortrag in der Verhandlung an.

günstig für Beklagter Klageänderung und Unterbrechung der Verjährung

Wird ein Anspruch erst durch eine Änderung der Klage geltend gemacht, kommt es für die Unterbrechung der Verjährung nicht auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Klage an. Maßgeblich ist der spätere Zeitpunkt.

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