Läuft mein erweitertes Begehren weiter, wenn es nicht zugelassen wird?
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Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Hinsichtlich einer Klagsänderung (hier Erweiterung) tritt ungeachtet fehlender Zustimmung des Beklagten mit dem Vortrag des Schriftsatzes in der mündlichen Verhandlung Streitanhängigkeit ein und dauert bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Zulässigkeit der Klagsänderung fort.OGH 2 Ob 100/24f, 25.06.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005087 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 100/24f, 25.06.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 387 · Zuständigkeit
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 228
- ZPO § 232
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Erst wenn der Schriftsatz in der mündlichen Verhandlung vorgetragen wird, nicht schon mit dem Einlangen bei Gericht. Das gilt auch dann, wenn die Gegenseite der Ausweitung zustimmt. Für die Unterbrechung der Verjährung kommt es daher auf den Vortrag in der Verhandlung an.
Nein. Das Gericht muss Ihnen zwar Gelegenheit geben, ein unklares oder unbestimmtes Begehren zu verdeutlichen. Es muss Sie aber nicht dazu anleiten, Ihr Begehren zu ändern oder zu erweitern, damit es doch noch Erfolg haben könnte, und auch nicht auf bisher nicht erhobene Ansprüche hinweisen.