Ab wann wirkt eine Ausweitung meiner Klage?
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 19.10.2016 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ebenso wie dann, wenn die Auflösungserklärung bereits in der Räumungsklage abgegeben wird, die Auflösung des Bestandverhältnisses mit der Zustellung der Klage eintritt gilt gleiches auch für eine später vorgenommene Klagsausdehnung, geht es doch hier lediglich um die materiellen Wirkungen der Auflösungserklärung nach § 1118 ABGB, nicht hingegen um die Frage, ob derartiges bloß schriftliches Vorbringen im Hinblick auf den Mündlichkeitsgrundsatz des § 176 ZPO im Rahmen der Entscheidung berücksichtigt werden kann.OGH 6 Ob 50/10m, 15.04.2010
- Die Unterbrechung der Verjährung ist vom Vertrag des Schriftsatzes in der Streitverhandlung abhängig.OGH 1 Ob 17/01h, 26.06.2001
- Ein vorbereitender Schriftsatz - hier: in welchem ein Irrtum bei einem Vergleichsabschluß geltend gemacht wird, wird mangels Vortrag in der mündlichen Verhandlung nicht zum Verhandlungsstoff und Entscheidungsstoff.OGH 1 Ob 193/98h, 24.11.1998
- Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 235 Abs 2 und 3 ZPO wird durch das Einlangen des Schriftsatzes mit der Klagsausdehnung bei Gericht die Verjährung unterbrochen.OGH 7 Ob 707/88, 20.04.1989
- Unter Ablehnung von Böhm, RZ 1980, 45 f.OGH 8 Ob 24/85, 23.05.1985
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- Hier: Klagseinschränkung auf Kosten (anders bei Klagsrücknahme).OGH 4 Ob 605/81, 30.03.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034965 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 28.
- OGH 1 Ob 33/16h, 19.10.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1497
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 176
- ZPO § 208 · Inhalt des Verhandlungsprotokolls
- ZPO § 235
- ZPO § 258 · Vorbereitende Tagsatzung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Es zählt der Tag, an dem der Schriftsatz bei Gericht einlangt. Endgültig wirkt die Unterbrechung der Verjährung allerdings erst, wenn der Schriftsatz in der mündlichen Verhandlung auch vorgetragen wird.
Erweitern Sie Ihre Klage mit einem Schriftsatz, unterbricht das die Verjährung schon mit dem Einlangen bei Gericht. Endgültig bleibt diese Wirkung aber nur, wenn auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere wenn die Erweiterung später in der mündlichen Verhandlung vorgetragen wird.