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Bindet ein Verzicht auf die Verjährung auch später?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Kläger, Beklagter
Wer vor Ablauf der Frist darauf verzichtet hat, sich auf die Verjährung zu berufen, ist daran gebunden, sobald er sich zu Beginn des Prozesses zu diesem Verzicht bekennt. Er kann später nicht umschwenken und doch noch Verjährung einwenden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Ein Schuldner, der vor Ablauf der Verjährungsfrist auf die Erhebung der Verjährungseinrede verzichtet hat, ist an diesen Verzicht gebunden, wenn er sich am Beginn des nach Verjährungsablauf eingeleiteten Rechtsstreites zu dem seinerzeitigen Verzicht bekennt, mag er auch im weiteren Prozessverlauf seinen Standpunkt wechseln und nun doch Verjährung einwenden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034760 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Keine Hemmung bei sofortiger Ablehnung

Nein. Lehnt der Schuldner Ihre Forderung von Beginn an ab und sagt er nur zu, sich bei Dritten für Sie zu verwenden, sind das keine Vergleichsverhandlungen. Die Verjährungsfrist läuft dadurch unverändert weiter.

günstig für Schuldner Zweck und Grenzen der Verjährung

Die Verjährung schützt nicht nur den Schuldner, sondern liegt auch im öffentlichen Interesse. Lange bestehende Zustände sprechen für ihre Richtigkeit und sollen nicht mehr aufgerollt werden, weil alte Sachverhalte nur mit großem Aufwand und hohen Kosten geklärt werden können. Deshalb darf diese Grenze nicht durch eine Vereinbarung der Parteien beliebig nach hinten verschoben werden.

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